Jeden Abend qualmt die „Eule“. Die Stammgäste der Essener Traditionskneipe (gegründet 1958) lassen die Würfel rollen und paffen gemütlich ihre Zigaretten. Keiner beschwert sich, am wenigsten der Wirt, denn der blaue Dunst bedeutet Umsatz: „Die Raucherrunde bringt mir am Abend zwischen 70 und 100 Euro“, sagt Simon Heidenreich (31). „Dürfte hier nicht mehr geraucht werden, wären 60 Prozent Stammgäste weg, und ich könnte den Laden dichtmachen!“
Vor neun Tagen haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten geeinigt.
NRW und Niedersachsen behielten sich Ausnahmeregelungen vor, nach denen das Rauchen in ausgewiesenen Räumen weiter möglich sein soll oder sogar extra „Raucherkneipen“ erlaubt sein sollen. Endgültig entscheiden wollen die Ministerpräsidenten der Länder darüber auf ihrer Konferenz am 22. März.
In vielen kleinen Kneipen ist eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen nicht drin – auch nicht in der Essener „Eule“.
„Dazu ist mein Gastraum zu klein“, sagt Simon Heidenreich. „Der Umbau wäre zu teuer, und gemütlich ist es dann auch nicht mehr. Eine Kneipe ist nun einmal kein Luftkurort.“ Gewiss nicht. Nach einer Studie des bayerischen Landesamtes, über die BILD am SONNTAG vor zwei Wochen berichtete, ist die Feinstaubbelastung durch Zigarettenrauch in Diskotheken so hoch, dass die Bedienungen eigentlich mit Gasmaske arbeiten müssten.
Bei einer Durchsetzung des Rauchverbots fürchten aber besonders Wirte kleiner Gaststätten um ihre Existenz.
„Seit fünf Jahren muss das Gaststättengewerbe Umsatzeinbußen verkraften“, sagt Stefanie Heckel (32) vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. „Viele kleinere Betriebe oder auch Diskotheken haben keinen finanziellen Puffer mehr. Es besteht die Gefahr, dass ein generelles Rauchverbot zu weiteren Verlusten führt und damit Existenzen gefährdet.“
Dazu kommt die Frage, wie ein solches Verbot kontrolliert werden soll.
Christopher Habl (35), Sprecher vom Kreisverwaltungsreferat München: „In dem neuen Gesetz muss genau geregelt werden, wie der Nichtraucherschutz praktisch aussehen soll, etwa wie hoch die Bußgelder sind oder bei welchen Verstößen sie verhängt werden. Fällt es unters Gaststättenrecht, sind die Ordnungsämter für die Einhaltung zuständig. Sie machen Kontrollen und gehen Beschwerden von Bürgern bei Nichteinhaltung nach. Das Verfahren wäre das gleiche wie bei anderen Beschwerden, etwa bei Lärmbelästigung.“
Das geht vielen rauchenden Kneipengängern und Wirten zu weit. Sie fühlen sich bevormundet. „Für viele Gäste ist mein Haus die letzte Zuflucht zum Rauchen“, sagt Helmut Kann (54), Wirt in „Helmut’s Hofschänke“ in Breitengüßbach-Leimershof (Bayern). „Sie zu verbannen, käme einer Entmündigung gleich.“
Doch die Aufregung über das offenbar bevorstehende Verbot ist längst nicht überall so groß. In vielen Betrieben ist es längst kein Thema mehr. Im Bremer „Cafehaus Classico“ wird seit dem 8. Januar nicht mehr geraucht. „Wir haben wesentlich mehr Kunden als vorher“, sagt Inhaberin Beata Kostelidis (44). „Viele Familien mit ihren Kindern kommen jetzt zu uns. Die Kunden sagen, unsere Waren würden einfach besser schmecken als in anderen Cafés, in denen sie vollgeraucht werden.“
Auch 100 der insgesamt 132 Filialen der Stadtbäckerei Junge in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind inzwischen rauchfreie Zonen.
„Die Maßnahme geht nicht gegen Raucher, wir wollen einfach ein angenehmeres Klima schaffen, haben auch auf Beschwerden von Gästen reagiert. Denn wir verkaufen frische Backwaren, die duften und dann zugequalmt werden“, sagt Sprecher Gerd Hofrichter.
Bis zum 31. März wollen auch alle 1276 McDonald’s-Restaurants in Deutschland rauchfrei werden. McDonald’s-Sprecher Bernhard Gerstmayr: „Die Resonanz war bisher durchweg positiv, die Entscheidung hatte auf die Gästezahlen keinerlei negativen Einfluss.“